Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verträge mit CONNECT TRANSLATION SERVICES S.L.

Die folgenden Bestimmungen sind verbindlich und ausschließlich zwischen CONNECT TRANSLATION SERVICES S.L. (nachfolgend als „die Agentur“ bezeichnet) und dem Vertragspartner für die gesamte Geschäftsbeziehung gültig. Sie dienen dazu, die Anforderungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen zu definieren und festzulegen. Die Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Etwaige zusätzliche Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind für die Agentur nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden.

1. Vertragsabschluss und Ausführung

Alle Aufträge für Übersetzungen müssen an den von der Agentur benannten Projektleiter (Personen, Internetserver) gerichtet und elektronisch (per E-Mail, Web-Download) übermittelt werden. Andere Übertragungsmethoden begründen keine Verpflichtungen für die Agentur, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt. Bitte beachten Sie die auf der Homepage aufgeführten Dateiformate. Dateiformate, die nicht aufgeführt sind, werden von der Agentur nach Rücksprache verarbeitet und können zusätzliche Kosten verursachen.

Alle Aufträge müssen den Zweck des Auftrags, einschließlich des genauen Fachgebiets, der Zielsprache, des beabsichtigten Verwendungszwecks und aller wesentlichen Aspekte, die bei der Ausführung der Arbeit zu berücksichtigen sind, genau angeben. Der Vertragspartner muss Änderungen, Bestätigungen und/oder Wiederholungen klar und ausdrücklich angeben, in welchem Fall die Agentur das Angebot überprüfen wird, um die vom Vertragspartner bereitgestellten zusätzlichen Angaben zu berücksichtigen. Aufträge müssen ausschließlich an die E-Mail-Adressen connect@connectls.com oder connect.traducciones@gmail.com gesendet werden. Anweisungen des Vertragspartners sind für die Agentur nicht verbindlich; entscheidend ist die praktische Natur eines Textes (im Zusammenhang mit seinem Fachgebiet, dem zu übersetzenden Textformat, der Textlänge, dem Schwierigkeitsgrad usw.).

Wenn der Vertragspartner es versäumt, die Agentur rechtzeitig über wesentliche Angelegenheiten und Aspekte bei der Ausführung des Auftrags zu informieren, und wenn die Arbeit nicht dem beabsichtigten Zweck des Vertragspartners entspricht, ist der Vertragspartner verpflichtet, den vollen Preis zu zahlen und hat kein Recht auf Schadensersatz von der Agentur.

Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung per E-Mail stellt der Vertragspartner der Agentur Kontakte zur Verfügung, die während der Durchführung des Auftrags verfügbar sind und sich mit dem Vertragsgegenstand auskennen und rechtlich befugt sind, rechtlich bindende Entscheidungen in Bezug auf den Auftrag zu treffen.

Der Vertragspartner muss der Agentur alle Informationen zur Verfügung stellen, die für die korrekte Ausführung des Auftrags erforderlich sind, sowie alle technischen Informationen, die für das Verständnis des Textes und gegebenenfalls für die spezifische Terminologie erforderlich sind. Bei Verzögerungen bei der Einreichung der vollständigen Texte, die Gegenstand des Auftrags sind, haftet die Agentur nicht für Abweichungen oder die Einhaltung von Fristen.

Die Bestellung des Vertragspartners tritt in Kraft und wird verbindlich, wenn die Agentur die schriftliche Annahme der Übersetzung bestätigt (zu diesem Vertrag werden E-Mail-Kommunikationen als gleichwertig mit schriftlicher Form angesehen). Mündlich zwischen den Parteien getroffene Nebenabreden haben keine Wirkung, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt. Die Agentur behält sich das Recht vor, Fehler in ihren Angeboten, Rechnungen und Mitteilungen jederzeit zu korrigieren, wie z. B. Schreib- oder Rechenfehler sowie die aus solchen Fehlern resultierenden Ergebnisse.

Alle Angebote, Aktionen und Preise der Agentur sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich in der Angebotsannahme angegeben.

Die Agentur ist ausdrücklich berechtigt, Dritte und/oder Mitarbeiter mit der Durchführung von Teilen oder der gesamten beauftragten Dienstleistung zu beauftragen und technologische Werkzeuge zu verwenden, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags am besten geeignet sind, ohne den Vertragspartner darüber informieren zu müssen. Wenn sie von dieser Befugnis Gebrauch macht, ist sie nur für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der von ihr beauftragten Personen verantwortlich. Diese Auswahlpflicht gilt als ausreichend, wenn die beauftragten Personen im Rahmen eines gültigen Prüfverfahrens geprüft wurden.

Die vertragliche Beziehung besteht zwischen dem Vertragspartner und der Agentur, weshalb Kontakte zwischen dem Vertragspartner und Dritten und/oder Mitarbeitern der Agentur, die an der Erbringung der Dienstleistung beteiligt waren, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur erfolgen dürfen. Ansprüche gegen Drittanbieter können vom Vertragspartner geltend gemacht werden.

Jede Änderung oder Ergänzung von Dokumenten, die vom Vertragspartner nach Einreichung des Angebots vorgenommen wird, macht das Angebot in jedem Fall ungültig und unterliegt der Ausstellung und Annahme eines neuen und/oder zusätzlichen Angebots.

2. Nutzungsrechte für Übersetzungen

Der Vertragspartner versichert, dass er Eigentümer des zu übersetzenden Originaldokuments und aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte ist oder, falls nicht, die erforderliche vorherige Genehmigung des Eigentümers zur Beantragung der Übersetzung des Dokuments mit allen geistigen Eigentums- und/oder anderen Nutzungsrechten erhalten hat, die für seine Verarbeitung erforderlich sind. Durch die Auftragserteilung überträgt der Vertragspartner der Agentur alle erforderlichen Rechte für die Übersetzung in dem erforderlichen Umfang. Wenn die Übersetzung die Rechte Dritter verletzt, stellt der Vertragspartner die Agentur von allen möglichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der rechtlichen Kosten, und der Vertragspartner trägt ausschließlich alle Schäden und Folgen aus seinem Verschulden.

3. Vertraulichkeit

Die Agentur gewährleistet Vertraulichkeit gemäß der Berufsethik von Übersetzern im Rahmen der in der Haftungs- und Schadensersatzregelung und gemäß den geltenden Vorschriften festgelegten Grenzen. Der Vertragspartner stellt ebenfalls sicher, dass in Bezug auf alle Prozesse und/oder Umstände der Agentur, von denen er im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung Kenntnis erlangt, strenge Vertraulichkeit gewahrt wird.

Die Parteien verpflichten sich, Details ihrer Geschäftsbeziehungen in keiner Weise an Dritte weiterzugeben oder diesen Zugang zu gewähren. Dies gilt insbesondere für den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente, Preisvereinbarungen, Gebührenstrukturen sowie Ausführungsverfahren. Die Veröffentlichung solcher Informationen ist nur zulässig, wenn dies von einem zuständigen Gericht, Tribunal oder einer Verwaltungsbehörde zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist.

Die Agentur haftet in keinem Fall für die Unterbrechung oder den Verlust von Informationen während der Datenübertragung, insbesondere wenn diese über das Internet übertragen wird.

4. Lieferbedingungen

Die geschätzten Lieferfristen sind nicht verbindlich; daher führen Verzögerungen nicht zu Strafen, obwohl alles darangesetzt wird, sie gewissenhaft einzuhalten. Die Frist beginnt zu laufen, sobald die Agentur den Auftrag bestätigt, vorausgesetzt, der Vertragspartner hat der Agentur alle technischen Einzelheiten und zusätzlichen Daten zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellt. Daher besteht nur dann eine Verpflichtung in Bezug auf Fristen, wenn die Parteien ausdrücklich, elektronisch und schriftlich eine feste Lieferfrist vereinbart haben. Eine Verzögerung aufgrund von Ursachen, die nicht der Agentur zuzurechnen sind, berechtigt den Vertragspartner nicht zur Kündigung des Vertrags. Wenn der Auftrag aus mehreren Übersetzungen oder einer sehr umfangreichen Übersetzung besteht, ist die Agentur ausdrücklich berechtigt, die fertige Arbeit zu liefern, wie sie ausgeführt wird.

Die Agentur haftet nicht für Ansprüche oder direkte oder indirekte Schäden, die dem Vertragspartner oder Dritten aufgrund von Lieferverzögerungen entstehen, insbesondere aufgrund von Fällen höherer Gewalt, noch für mögliche Verzögerungen aufgrund elektronischer Kommunikation und/oder anderer postalischer Mittel.

Nachdem die Arbeit dem Vertragspartner übergeben wurde, müssen diese etwaige objektive Mängel schriftlich innerhalb einer Woche nach Erhalt der Übersetzung melden. Wenn keine Mängelrügen erhoben werden, gilt die Übersetzung als vertragsgemäß, und nachträgliche Ansprüche auf Übersetzungsfehler können nicht mehr geltend gemacht werden.

Im Falle von Mängelrügen müssen sowohl der Vertragspartner als auch die Agentur eine angemessene Frist festlegen, damit die Agentur die genannten Mängel ohne zusätzliche Kosten beheben kann.

Bei anhaltender Unzufriedenheit mit der Übersetzung, falls die Agentur dies für angebracht hält, werden das Original und die Übersetzung einem unabhängigen Sachverständigen oder einem von der Agentur in der jeweiligen Branche ausgewählten Fachmann zur Analyse der von der Agentur durchgeführten Arbeit zur Beilegung bestehender Streitigkeiten zur Verfügung gestellt. Die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen oder Fachmann werden von den Parteien jeweils zur Hälfte getragen.

5. Zahlungsbedingungen

Die angegebenen Preise basieren auf den entsprechenden aktualisierten Preis- und Gebührenlisten der Agentur. Die für einen Übersetzungsvertrag festgelegten Preise sind die Preise, die in der Auftragsbestätigung genannt sind. Alle Preise sind Nettopreise. Andere Ausgaben, die nicht mit dem Übersetzungsprozess zusammenhängen, werden separat auf der Rechnung angegeben. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ausstellung der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

Wenn der Vertragspartner zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlt hat, befindet er sich ohne Notwendigkeit einer Zahlungserinnerung im Verzug. Der Verzugszinssatz beträgt 8%, wie in Gesetz 3/2004 vom 29. Dezember festgelegt, welches Maßnahmen zur Bekämpfung der verspäteten Zahlung bei Geschäftstransaktionen vorsieht, oder eines späteren Gesetzes, das es ersetzt. Alle durch die Agentur entstandenen Kosten aufgrund von Nichterfüllung aus diesem Grund oder aus einem anderen Vertragsbruch gehen zu Lasten des Vertragspartners.

Bei Zahlungsverzug kann die laufende Arbeit bis zur vollständigen Zahlung ausgesetzt werden, ohne dass dies einen Verstoß der Agentur darstellt.

Die Übersetzung bleibt Eigentum der Agentur, bis die Zahlung für die gesamte ausgeführte Arbeit eingegangen ist.

Die Agentur behält sich das Recht vor, vom Vertragspartner Gelder als Sicherheit für die beauftragte Dienstleistung anzufordern, deren Prozentsatz im Kostenvoranschlag angegeben wird. In diesem Fall wird die Erbringung der Dienstleistung erst nach Erhalt dieser Sicherheit aufgenommen. Der Vertragspartner darf die Bereitstellung von Geldern in keinem Fall zur Erfüllung seiner Verpflichtungen verwenden.

Die einzige akzeptierte Zahlungsmethode ist die Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto.

6. Haftung und Schadensersatz

Die Agentur verpflichtet sich, eine Übersetzungsarbeit ohne Mängel (als „zweckmäßige Übersetzung“ bezeichnet) gemäß der von der Agentur bestätigten Bestellung zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein anderer Standard vereinbart wurde. Geringfügige Fehler oder subjektive Meinungen werden nicht berücksichtigt. Die Agentur haftet für alle Ansprüche des Vertragspartners nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und bei Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen. In keinem Fall übersteigt die Haftung der Agentur den im entsprechenden Kostenvoranschlag ausgewiesenen Betrag.

Die Agentur schließt ausdrücklich jegliche Haftung für Schäden an Dritten aus. Die Agentur lehnt auch die Haftung für Fehler aufgrund mangelhafter Qualität ab, insbesondere unlesbare Texte, handschriftliche Texte, unvollständige Texte oder verspätete Lieferung des Modells oder von Teilen davon. Für Schäden, die aus jeglicher Art von Veröffentlichung, einschließlich der Ausstellung oder mehrfachen Verteilung, resultieren, kann keine Haftung übernommen werden. Selbst wenn die Agentur die schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung oder Verbreitung erteilt hat oder wenn sie in der Auftragsbestätigung enthalten ist, trägt der Vertragspartner alle darauffolgenden Verwendungen der Übersetzungen auf eigenes Risiko.

Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden. In solchen Fällen haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zu kündigen, wobei der Vertragspartner in diesem Fall der Agentur alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Ausgaben und erbrachten Dienstleistungen erstatten muss.

Die Agentur verpflichtet sich, angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um unbefugten Zugriff Dritter auf die von der Agentur gehaltenen Informationen der Vertragspartner zu verhindern, und wird ihre Software und Dateien regelmäßig auf Viren überprüfen. Hierzu wird die Agentur ihre Computeranlagen unter anderem mit Antivirensoftware analysieren. Die Agentur kann keine Garantie für Fälle geben, in denen es Dritten gelingt, auf solche Daten zuzugreifen, und jegliche Haftung der Agentur in diesen Fällen sowie für Schäden, die dem Vertragspartner oder Dritten entstehen, wird ausgeschlossen.

Der Vertragspartner verpflichtet sich seinerseits, die empfangenen und gesendeten Daten auf das Vorhandensein von Computerviren zu überprüfen und eine Infektion und Verbreitung zu verhindern.

Das Risiko der Datenübertragung trägt der Vertragspartner ab dem Zeitpunkt der Datenübertragung von der Agentur an den Vertragspartner. Die Agentur ist nicht verantwortlich für Störungen bei der Datenübertragung, die nicht auf die Agentur selbst zurückzuführen sind.

Schäden, die durch unbefugtes Senden von Daten durch Dritte unter Verwendung der Senderinformationen und/oder unter Verwendung des Namens des Vertragspartners verursacht werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Sender- und Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und die Agentur umgehend über mögliche Hackerangriffe Dritter zu informieren.

7. Stornierung

Falls der Vertragspartner beschließt, eine oder mehrere der in den Punkten der Bestellung enthaltenen Aspekte zu stornieren oder zu beenden, bevor die Agentur den Service in seiner Gesamtheit abgeschlossen hat, hat der Vertragspartner den Anteil an die Agentur zu zahlen, der für die angefallenen Kosten für die Planung und Ressourcenallokation fällig wird. Die Stornierung muss schriftlich mitgeteilt werden.

Im Falle einer Stornierung oder Beendigung nach Abschluss des Auftrags hat der Vertragspartner den vollen vereinbarten Betrag zu zahlen.

8. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher und Nutzer)

Falls der Vertragspartner Verbraucher ist, kann er gemäß dem Königlichen Dekretgesetz 1/2007 vom 16. November, das den überarbeiteten Text des Allgemeinen Gesetzes für den Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderer ergänzender Gesetze und anderer anwendbarer Vorschriften billigt, und anderer anwendbarer Vorschriften, sein Widerrufsrecht innerhalb von vierzehn (14) natürlichen Tagen ab dem Datum der Bestätigung des Auftrags durch die Agentur ausüben.

Die Ausübung des Widerrufsrechts muss vom Vertragspartner innerhalb dieser Frist schriftlich mitgeteilt werden, indem er eine klare Erklärung über seine Entscheidung, vom Vertrag zurückzutreten, an die folgende E-Mail-Adresse sendet: connect@connectls.com. Zu diesem Zweck kann der Vertragspartner das folgende Widerrufsformular verwenden: „An CONNECT SERVICIOS DE TRADUCCION S.L. gerichtet: Hiermit informiere ich Sie darüber, dass ich mich vom Übersetzungsdienstleistungsvertrag, der am [Datum] abgeschlossen wurde, zurückziehe. Name des Vertragspartners: [Name]. Adresse des Vertragspartners: [Adresse]. Unterschrift und Datum: [Unterschrift und Datum].“ Das Widerrufsrecht muss gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen ausgeübt werden und wird nicht als ausgeübt betrachtet, wenn diese Ausübungsmethode nicht befolgt wird. Nach Ausübung des Widerrufsrechts wird die Agentur den entsprechenden Teil des vom Vertragspartner gezahlten Preises, der den tatsächlich von der Agentur erbrachten Leistungen entspricht, innerhalb einer Höchstfrist von vierzehn (14) natürlichen Tagen ab dem Datum des Eingangs der Widerrufserklärung erstatten, und der Übersetzungsdienstleistungsvertrag wird beendet, und die bestellten Dienstleistungen werden storniert.

Nach Ablauf von vierzehn (14) natürlichen Tagen erlischt das Widerrufsrecht.

9. Änderung der Allgemeinen Bedingungen

Die Agentur behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Der Kunde hat jedoch immer Zugang zu einer aktualisierten Version über die Website der Agentur. Jede neue Version der allgemeinen Vertragsbedingungen hat Vorrang vor etwaigen zuvor schriftlich festgelegten Bedingungen. Die Ungültigkeit einer Bestimmung hierin beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen.

10. Sonstiges

Wenn ein Teil dieser Bedingungen unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen. Die fehlende Bestimmung wird durch eine von allen gemeinsam vereinbarte ersetzt, die am besten geeignet ist, den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen und dabei die Interessen zu berücksichtigen.

Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Madrid (Spanien) und verzichten ausdrücklich auf jede andere Gerichtsbarkeit, die zuständig sein könnte.

Diese Allgemeinen Bedingungen und alle Streitigkeiten oder Klagen, die zwischen den Parteien auftreten können, unterliegen, werden ausgelegt und durchgesetzt gemäß spanischem Recht, wobei alle anderen Vorschriften ausdrücklich ausgeschlossen sind, einschließlich internationaler Vorschriften.